Anlage 2 FleiAusbV 2005
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 38) TätigkeitenBei der Prüfung zu behandelnde ThemenAlle nachfolgenden TätigkeitenVerhalten der Tiere, Leiden der Tiere, Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen der Tiere, Stress der Tiere1.Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellungpraktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren2.Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder TötungKenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der Geräte, die im Falle der Ruhigstellung mit mechanischen Mitteln verwendet werden3.Betäubung von Tierena)praktische Aspekte von Betäubungsverfahren und Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der verwendeten Betäubungsgeräteb)Ersatzverfahren zur Betäubung und Tötungc)grundlegende Instandhaltung und Reinigung von Gerät zur Betäubung und Tötung4.Bewertung der Wirksamkeit der BetäubungWirksamkeit der Betäubung und von Ersatzverfahren zur Betäubung und Tötung überwachen5.Einhängen und Hochziehen lebender Tierea)praktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tierenb)Überwachung der Wirksamkeit der Betäubung6.Entbluten lebender Tierea)Wirksamkeit der Betäubung und des Fehlens von Lebenszeichen überwachenb)angemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern7.Schlachtunga)angemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessernb)Überwachung des Fehlens von Lebenszeichen